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1. E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug
300 Meter auf dem E-Scooter mit 1,35 Promille. Ergebnis: 2200 € Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot (für Kraftfahrzeuge aller Art, also auch erlaubnisfreie Fahrzeuge wie eben einen E-Scooter), und Einziehung des Führerscheins für sieben Monate!
Gemäß der seit Juni 2019 geltenden Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr wird auch der Roller mit elektrischem Antrieb als Kraftfahrzeug eingestuft. Damit wird ein E-Scooter nicht wie ein Fahrrad mit einer Alkoholgrenze von 1,6 Promille behandelt, sondern es gilt wie für ein KFZ die Obergrenze von 1,1 Promille.
Das Urteil des AG München wurde vom angerufenen Bayrischen Obersten Landesgericht bestätigt, dem Pressesprecher des Gerichts zufolge eine "wegweisende Entscheidung".
2. Strafverfahren gegen bekannten deutschen Ex-Fußballprofi unter Namensnennung!
Vor Kurzem informierte das AG Düsseldorf über die Klageerhebung gegen Christoph Metzelder wegen Verbreitung und Besitzes von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie. Durfte es dabei den Namen des Ex-Fußballprofis (öffentlich) nennen?
Im Jahre 2019 hatte der Fußballprofi bereits verschiedene Einstweilige Verfügungen erfolgreich beantragt gegen Presseerzeugnisse im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen (erfolgreich wegen "Verdachtsberichtserstattung"). Nun allerdings wurde am 02.09.2020 Anklage erhoben. Das AG Düsseldorf hatte daraufhin schriftlich in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft gegen Metzelder Anklage wegen Verbreitung und Besitzes von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie erhoben hat. Es hatte dabei ausdrücklich den Namen des Ex-Fußballprofis genannt.
Nach der bisherigen Rechtsprechung insbesondere des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), darf zum Zeitpunkt der erhobenen Anklage nach der Unterrichtung der Verteidigung unter Namensnennung berichtet werden. Im Fall Metzelder sollen die Verteidiger mit ausreichendem Vorlauf unterrichtet worden sein. Richtig gemacht hat es daher dann das AG Düsseldorf in seiner eigenen Pressemitteilung vom 4. September 2020. Darin berichtet es über den Eingang der Anklage mit Namensnennung und in wenigen Stichworten über den Gegenstand der Anklage. Es betont dabei auch, dass über die Eröffnung des Verfahrens jetzt erst noch der Strafrichter entscheiden muss.
Die Medien in dem Maße zu unterrichten, wie es das AG Düsseldorf tat, ist dabei so erlaubt, weil die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, darüber unterrichtet zu werden: Denn die Anklageerhebung ist ein Ereignis der Zeitgeschichte, bei dem auch ohne Zustimmung des Betroffenen gem. §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz in Wort und Bild berichtet werden darf.
Das Ergebnis des Strafverfahrens bleibt abzuwarten.
Nachtrag:
Das Verfahren gegen den Fußballprofi wurde zwischenzeitlich vor dem Amtsgericht Düsseldorf eröffnet.
Der Angeklagte tritt allen Anschuldigungen entgegen.
3. Ist Ehebruch in Deutschland strafbar?
Ehebruch bedeutet, dass mindestens eine Person in der Partnerschaft/ Ehe "fremdgegangen" ist, also sexuell untreu geworden ist. Hier eröffnen sich allerdings weite Auslegungsbereiche. Dies beginnt schon mit der Einschätzung, welche sexuelle Handlung genau einen Ehebruch definiert. Je nach Kulturkreis gilt der Ehebruch der Frau bzw. von Frauen zudem schwerwiegender als der Ehebruch des Mannes.
Ehebruch ist sicherlich eine der häufigsten Ehescheidungsgründe. Im Scheidungsverfahren wurde allerdings das sogenannte "Schuldprinzip" (wer die Ehe brach, war "schuld") abgelöst vom Zerrüttungsprinzip. Das Verschulden eines Ehepartners hatte davor noch maßgeblichen Einfluss z.B. auf nachfolgende Unterhaltszahlungen. Diese Schuldfrage existiert allerdings in der heutigen Rechtsprechung aufgrund der geänderten Gesetzeslage nicht mehr.
Auch wenn sich hartnäckige Gerüchte halten: der Ehebruch ist in Deutschland nicht strafbar und somit auch keiner rechtlichen Strafe im Sinne des Strafgesetzbuches ausgesetzt.
Was hingegen im Strafgesetz verboten ist, sind offizielle "Doppelpartnerschaften" (§ 172 StGB: nicht der Ehebruch an sich ist strafbar, sondern der Vollzug oder auch schon den Versuch einer eingetragenen, doppelten Ehe).
4. Eilantrag einer Fitnesskette gegen Corona-bedingte Betriebsschließung gescheitert
Fitnessstudios (u.a.) in NRW müssen im November geschlossen bleiben.
Das Oberverwaltungsgericht wies vergangenen Freitag in Münster (Beschluss v. 06.11.2020, 13 B 1657/20.NE) einen Eilantrag einer Fitnessstudiokette, die in Köln und Umgebung elf Studios betreibt, gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung zurück. In der Schutzverordnung wird das Verbot des Freizeit- und Amateursports unter anderem in Fitnessstudios bis zum 30.11.20 ausgesprochen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Es ist soweit bekannt die erste Entscheidung in NRW, die sich mit der Rechtmäßigkeit der seit Montag verschärften Regeln beschäftigt.
Nach Auffassung des Gerichts seien die angeordneten Schließungen aller Voraussicht nach verhältnismäßig. Streitige Punkte (z.B. die herangezogene Ermächtigungsgrundlage in Anbetracht des Parlamentsvorbehaltes) müssten in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. Beschluss v. 06.11.2020, 1 S 3388/20) hat am 06.11.20 sechs Eilanträge gegen die Schließung von Betrieben infolge des neuen "Lockdown" abgelehnt. In seinen Entscheidungen erkannte der VGH zwar, dass das Grundrecht auf Berufsfreiheit durch die Verordnung verletzt werde und die betroffenen Betriebe gewaltige Nachteile erlitten; derartige tiefe Einschnitte seien jedoch angesichts der geplanten Entschädigungsleistungen des Bundes verhältnismäßig.